des Stammbaum e.V.
Zulassung:
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Zu den einzelnen
Ausstellungsklassen werden Katzen nur dann zugelassen, wenn ihr Alter bzw.
ihr erworbener Titel sie zur Konkurrenz in der entsprechenden Klasse
berechtigt.
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Für die offene
Klasse muss die Katze am Ausstellungstag mindestens 10 Monate alt sein.
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Als Wurf gelten ab 3
Tiere derselben Eltern, wenn sie am Ausstellungstage zwischen 10 Wochen und 3 Monaten alt sind.
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Der Stammbaum e.V.
ist nicht verantwortlich für falsche Angaben der Aussteller. Wissentlich
falsch gemachte Angaben führen zur Disqualifikation.
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Veterinäramtliche Bestimmungen:
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Alle Tiere müssen
gesund und frei von Parasiten (Flöhe, Milben, Läuse usw.) sowie am
Ausstellungstag gültig gegen Katzenseuche und
Katzenschnupfen geimpft sein.
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Alle ab 4
Monate alten Katzen müssen zusätzlich auch den Impfschutz gegen Tollwut
haben. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt und darf nicht länger
zurückliegen als der Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine
Wiederholungsimpfung angibt. Der Nachweis dieser Impfungen ist der
Tierarztkontrolle unaufgefordert durch einen gültigen (internationalen) Impfpass
für jede Katze vorzulegen.
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Für einen Wurf
und Kitten bis zu einem Alter von 4 Monaten ist ein Gesundheitsattest
hinsichtlich Tollwut des Amtstierarztes zwingend vorgeschrieben. Die
Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung ist auf 10 Tage befristet. Können Sie
die geforderten Bescheinigung /Impfpässe beim Einlass nicht vorweisen, wird
Ihnen der Zutritt zur Ausstellung ohne Ersatzanspruch an den Stammbaum e.V.
verboten.
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Bei Verdacht auf
Pilz, Floh- usw. befallene Tiere, die von der Einlasskontrolle
zurückgewiesen werden, können ebenfalls keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden.
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Meldegebühren für
Katzen die nicht mindestens 14 Tage vor Ausstellung abgemeldet werden nicht
zurück erstattet. Eine Ummeldung ist auch kurzfristig gegen Gebühr möglich.
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Schäden
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Die Teilnahme an der
Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko. Für selbst verursachte Schäden
haftet der Aussteller.
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Verschiedenes:
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Der Einlass beginnt um 08.00 Uhr und endet um 09.00 Uhr. Danach
ist kein Einlass mehr möglich.
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Das Richten beginnt in der Regel um 09.30 Uhr.
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Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale
Richterjury. Deren Urteil ist unanfechtbar.
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Wir vergeben “Best in Show“ und “Best of Best“ für jede
Haarkategorie und für die Sondershows.
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Die Tiere, die in den Sondershows ein “Best in Show“ etc. erreicht
haben, nehmen nicht an der normalen “Best in Show“ teil.
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Ab 35 (bei angekündigten Sonderveranstaltungen ab 20) Tiere einer
Rasse findet eine separate Best in Show statt.
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Die Veranstaltung endet um ca. 18.00 Uhr. Das frühere Verlassen der
Ausstellung mit den ausgestellten Tieren ist strikt untersagt.
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Verstoß wird mit Ausschluß bestraft. In den Ausstellungshallen
herrscht grundsätzlich Rauchverbot!
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Wir möchten Sie bitten, die Ihnen zugewiesenen Plätze nach Ende der
Veranstaltung sauber zu verlassen.
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