Ausstellungsrichtlinien

des Stammbaum e.V.
 

Zulassung:

Aufzählung

Zu den einzelnen Ausstellungsklassen werden Katzen nur dann zugelassen, wenn ihr Alter bzw. ihr erworbener Titel sie zur Konkurrenz in der entsprechenden Klasse berechtigt.

 

Aufzählung

Für die offene Klasse muss die Katze am Ausstellungstag mindestens 10 Monate alt sein.

 

Aufzählung

Als Wurf gelten ab 3 Tiere derselben Eltern, wenn sie am Ausstellungstage zwischen 10  Wochen und 3 Monaten alt sind.

 

Aufzählung

Der Stammbaum e.V. ist nicht verantwortlich für falsche Angaben der Aussteller. Wissentlich falsch gemachte Angaben führen zur Disqualifikation.

Veterinäramtliche Bestimmungen:

Aufzählung

Alle Tiere müssen gesund und frei von Parasiten (Flöhe, Milben, Läuse usw.) sowie am Ausstellungstag gültig gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein.

 

Aufzählung

Alle ab 4 Monate alten Katzen müssen zusätzlich auch den Impfschutz gegen Tollwut haben. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt und darf nicht länger zurückliegen als der Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Der Nachweis dieser Impfungen ist der Tierarztkontrolle unaufgefordert durch einen gültigen (internationalen) Impfpass für jede Katze vorzulegen.

 

Aufzählung

Für einen Wurf und Kitten bis zu einem Alter von 4 Monaten ist ein Gesundheitsattest hinsichtlich Tollwut des Amtstierarztes zwingend vorgeschrieben. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung ist auf 10 Tage befristet. Können Sie die geforderten Bescheinigung /Impfpässe beim Einlass nicht vorweisen, wird Ihnen der Zutritt zur Ausstellung ohne Ersatzanspruch an den Stammbaum e.V. verboten.

 

Aufzählung

Bei Verdacht auf Pilz, Floh- usw. befallene Tiere, die von der Einlasskontrolle zurückgewiesen werden, können ebenfalls keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Aufzählung

Meldegebühren für Katzen die nicht mindestens 14 Tage vor Ausstellung abgemeldet werden nicht zurück erstattet. Eine Ummeldung ist auch kurzfristig gegen Gebühr möglich.

Schäden

Aufzählung

Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko. Für selbst verursachte Schäden haftet der Aussteller.

Verschiedenes:

Aufzählung

Der Einlass beginnt um 08.00 Uhr und endet um 09.00 Uhr. Danach ist kein Einlass mehr möglich.

Aufzählung

Das Richten beginnt in der Regel um 09.30 Uhr.

Aufzählung

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch eine internationale Richterjury. Deren Urteil ist unanfechtbar. 

Aufzählung

Wir vergeben “Best in Show“ und “Best of Best“ für jede Haarkategorie und für die Sondershows.

Aufzählung

Die Tiere, die in den Sondershows ein “Best in Show“ etc. erreicht haben, nehmen nicht an der normalen “Best in Show“ teil.  

Aufzählung

Ab 35 (bei angekündigten Sonderveranstaltungen ab 20) Tiere einer Rasse findet eine separate Best in Show statt.  

Aufzählung

Die Veranstaltung endet um ca. 18.00 Uhr. Das frühere Verlassen der Ausstellung mit den ausgestellten Tieren ist strikt untersagt.

Aufzählung

Verstoß wird mit Ausschluß bestraft. In den Ausstellungshallen herrscht grundsätzlich Rauchverbot! 

Aufzählung

Wir möchten Sie bitten, die Ihnen zugewiesenen Plätze nach Ende der Veranstaltung sauber zu verlassen.